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Telematikinfrastruktur

ePA-Pflicht 2026: Honorarkürzung und halbe TI-Pauschale vermeiden

27. Juni 2026 Jupitec Healthcare-IT-Team Zuletzt geprüft am
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Die elektronische Patientenakte ist seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend. Anders als bei früheren TI-Stufen reicht es 2026 nicht mehr, sie nur technisch bereitzuhalten: Die Praxis muss die ePA im Behandlungsalltag tatsächlich nutzen. Wer das versäumt, muss mit einem Prozent Honorarkürzung und einer halbierten TI-Pauschale rechnen. Damit wird aus einer technischen Frist ein direktes Honorarthema.

Was gilt 2026 als aktive ePA-Nutzung?

Pflicht ist nicht das bloße Vorhandensein der Anwendung, sondern der aktive Umgang damit: relevante Befunde und Dokumente in die ePA einstellen, vorhandene Einträge abrufen und in die Behandlung einbeziehen, den Medikationsprozess unterstützen. Entscheidend ist, dass dieser Schritt im normalen Ablauf liegt und nicht als zusätzliche Pflichtübung danebensteht.

Was droht Praxen, die die ePA nicht nutzen?

Nutzt eine Praxis die ePA nicht, drohen ab 2026 zwei Konsequenzen: ein Prozent Kürzung der Vergütung und eine Halbierung der TI-Pauschale, mit der die laufenden TI-Kosten gegenfinanziert werden. Übers Jahr summiert sich das zu einem spürbaren Betrag. Wer die geforderten TI-Anwendungen fristgerecht nutzt und den Nachweis gegenüber der KV führt, kann die Kürzungen abwenden.

Worauf kommt es bei der Praxissoftware an?

Die ePA entlastet nur, wenn sie an der richtigen Stelle im Behandlungsweg sitzt. Muss das Team für jeden Dokumentenabruf das System wechseln oder Daten doppelt erfassen, wird aus der Pflicht ein Zeitfresser. Eine saubere Anbindung stellt Dokumente aus der Karteikarte heraus ein und ruft sie dort ab, ohne zweiten Dokumentationsstrang. In MEDICAL OFFICE liegen ePA, eRezept, eAU und KIM im selben Workflow, sodass der Pflichtschritt im gewohnten Ablauf bleibt.

Was sollte Ihre Praxis jetzt tun?

Vier Schritte führen zur nachweisbaren ePA-Nutzung: prüfen, ob die Praxissoftware die ePA vollständig unterstützt, den Ablauf im Team festlegen, die Nutzung dokumentieren und bei einem umständlichen System die laufende Pflicht als Anlass für einen Wechsel prüfen. Im Einzelnen:

  1. Prüfen, ob das PVS die ePA vollständig unterstützt und die aktuellen TI-Stände eingespielt sind.
  2. Den Ablauf festlegen: wer stellt wann welche Dokumente ein, wer ruft ab, wie wird das im Team kommuniziert.
  3. Die Nutzung dokumentieren, damit im Abrechnungsfall nachvollziehbar ist, dass die ePA aktiv genutzt wird.
  4. Bei einem veralteten oder umständlichen System die laufende Pflicht als Anlass für einen Wechsel prüfen, statt an jeder Schnittstelle nachzubessern.

Wenn die ePA in Ihrem aktuellen System mehr Klicks als Nutzen bringt, lohnt der Blick auf eine Praxissoftware, die die TI-Pflichten von Haus aus im Ablauf führt. Die laufende ePA-Pflicht ist dafür ein konkreter Anlass.

Häufige Fragen

Ist die ePA für Arztpraxen Pflicht?

Ja. Die elektronische Patientenakte ist seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend. 2026 reicht die technische Bereitstellung nicht mehr, die Praxis muss die ePA im Behandlungsalltag aktiv nutzen.

Welche Honorarkürzung droht ohne ePA-Nutzung?

Wer die ePA nicht nutzt, muss ab 2026 mit einem Prozent Kürzung der Vergütung und einer halbierten TI-Pauschale rechnen. Beides lässt sich durch die aktive Nutzung vermeiden.

Was muss meine Praxissoftware für die ePA können?

Sie sollte Dokumente aus der Karteikarte heraus in die ePA einstellen und von dort abrufen, ohne zweiten Dokumentationsstrang. In MEDICAL OFFICE liegen ePA, eRezept, eAU und KIM im selben Workflow.

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