Dermatologische Dokumentation und Abrechnung ohne unnötige Umwege
Strukturieren Sie eHKS, Foto-/Auflichtdokumentation und GOÄ-Abrechnung in einer Praxissoftware, die dermatologische Abläufe versteht.
- Zertifizierter MEDICAL OFFICE Partner
- Seit 1994
- Bundesweit
- Geprüfte Datenübernahme aus 130+ Systemen
Für Hautarztpraxen, die Befunde sauber dokumentieren und schneller abrechnen wollen
eHKS direkt im Ablauf
Dokumentieren Sie das elektronische Hautkrebs-Screening strukturiert und übermitteln Sie es direkt aus dem Praxisworkflow.
Bilder dort, wo sie gebraucht werden
Foto- und Auflichtdokumentation liegt direkt in der Patientenakte. So lassen sich Hautbefunde im Verlauf klar nachvollziehen.
Privat/IGeL nach GOÄ
Ästhetische und Selbstzahler-Leistungen lassen sich einfach als Privat- oder IGeL-Leistungen nach GOÄ abrechnen.
Dokumentationsassistent für Ihre Abläufe
Der Dokumentationsassistent bildet dermatologische Abläufe strukturiert ab und führt Schritt für Schritt durch die Dokumentation. Weniger Klicks, weniger Nachtragen.
Der konkrete Funktionsumfang hängt von Lizenzstufe und Fachmodul ab. In der persönlichen Präsentation zeigen wir, was Ihre Praxis tatsächlich braucht.
Sehen Sie in einer persönlichen Präsentation, wie MEDICAL OFFICE eHKS, Bilddokumentation und GOÄ-Abrechnung in Ihrer dermatologischen Praxis abbildet.
MEDICAL OFFICE für weitere Fachrichtungen
MEDICAL OFFICE ist nicht für jede Praxis dieselbe Oberfläche. Abläufe, Formulare und Fachmodule sind auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnitten, von der Dokumentation bis zur Abrechnung.
Für arbeitsmedizinische Praxen und betriebsärztliche Dienste mit vielen wiederkehrenden Terminen
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Für Internisten ansehenFür orthopädische Abläufe, bei denen Dokumentation und Abrechnung sitzen müssen
Für Orthopädie ansehenHäufige Fragen
Unterstützt MEDICAL OFFICE das eHKS in der Hautarztpraxis?
Ja. Das elektronische Hautkrebs-Screening wird strukturiert dokumentiert und direkt aus dem Praxisworkflow übermittelt, ohne separates Programm.
Wo liegen Foto- und Auflichtbilder?
Direkt in der Patientenakte. So lassen sich Hautbefunde im Verlauf vergleichen, ohne Bilder aus einer Insellösung zusammenzusuchen.
Lassen sich ästhetische und IGeL-Leistungen abrechnen?
Ja, als Privat- oder IGeL-Leistungen nach GOÄ, direkt aus der Dokumentation heraus.
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